Ab 01.04.2016 geltend die verbindlichen Formulare für den Zwangsvollstreckungsauftrag

Inkassobüro Marco Ormanns

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Der Bundesrat hat in seiner 936.Sitzung am 25.09.2015, der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt, so dass nunmehr die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher am 01.10.2015 in Kraft tritt. Vom 01.04.2016 an ist das gemäß § 1 eingeführte Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag verbindlich zu nutzen.

Als professioneller Rechtsdienstleister übernimmt das Inkassobüro Marco Ormanns das Zwangsvollstreckungsverfahren und die langfristige Überwachung von titulierten Forderungen auf Erfolgsbasis. Durch ein innovatives Tarifsystem sind die Mandaten des Inkassounternehmen in allen Phasen des Inkasso - Verfahrens gegen etwaige Kostenrisiken abgesichert.

 

Veröffentlicht am: 29. Februar 2016