Mietinkasso vom Inkassobüro Marco Ormanns

Beachten Sie die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung § 556 III Satz. 2 BGB

Inkassobüro Marco Ormanns

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Im Bereich Mietinkasso ist das Inkassobüro Marco Ormanns Ihr kompetenter Ansprechpartner für den außergerichtlichen und gerichtlichen Einzug von offenen Mietforderungen. Das Inkassobüro Marco Ormanns orientiert sich beim Forderungseinzug an den speziellen Anforderungen des Mietsektors und vertritt die Interessen von Vermietern und Hausverwaltern bei der Realisierung von offenen Mietforderungen. Durch eine innovative Tarifstruktur beim Mietinkasso können wir unseren Mandaten einen effektiven Forderungseinzug ohne Kostenrisiko garantieren.


Zum Jahresende möchten wir Sie auf die gesetzliche Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung hinweisen. Dem Mieter muss unter Einhaltung der im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegten Abrechnungsfrist die Nebenkostenabrechnung zugestellt worden sein. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thematik.

Veröffentlicht am: 13. November 2015
Kategorie: Bauen / Wohnen