Was passiert wenn der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten überhält?
Unterhält der Schuldner gesetzeswidrig zwei Pfändungsschutzkonten, steht dem Gläubiger die Wahl zu, welches Konto als P - Konto weitergeführt wird und welches Konto seinem freien Vollstreckungszugriff offen steht. (AG Parchim, 19.03.2015 - 8 M 2438 / 14)