Vorsicht bei Policenaufkäufern

Andreas Hermsdorf, pixelio.de

Andreas Hermsdorf, pixelio.de

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Eigentlich sollte eine Lebensversicherung im Todesfall die Hinterbliebenen versorgen. Einige entschließen sich jedoch aus verschiedenen Gründen, ihre Lebensversicherung wieder zu kündigen bzw. zu verkaufen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Auf dubiose Angebote, deren Ausschüttung in Form von Raten erfolgt, sollten sich Kunden gar nicht erst einlassen, da der Aufkäufer nach wenigen Monaten oftmals schon die Zahlungen einstellt.

Veröffentlicht am: 25. August 2014
Kategorie: Verbraucher / Recht