Neues Gesetz zur Begrenzung von Zahlungsfristen

Tony Hegewald, pixelio.de

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Am 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten, da es für Unternehmen immer wieder zu lange Zahlungsfristen in den AGB anderer Unternehmen gibt. Das neue Gesetz stellt sicher, dass es keine Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und keine Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen mehr gibt.

Veröffentlicht am: 8. August 2014
Kategorie: Verbraucher / Recht