Großeltern haben Vorrang beim Kampf um die Vormundschaft

Annamartha, pixelio.de

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Wo sollen die Kinder hin, wenn die Eltern als unfähig eingeschätzt werden, sie zu erziehen? Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe entschied aktuell, dass Großeltern bei der Auswahl der Vormundschaft einen klaren Vorrang haben, solange eine familiäre Bindung zwischen Kind und Großeltern(teil) besteht. Im entscheidenden Fall ging es um eine alleinerziehende Mutter mit zwei Töchtern im Alter von 10 und 3 Jahren. Die Mutter plante 2011 mit der jüngeren Tochter zu ihrem damaligen Freund zu ziehen, was der Großmutter missfiel, sodass sie das Jugendamt einschaltete. Sie nannte den oftmaligen Partnerwechsel ihrer Tochter als Grund für ihre Sorge und das Jugendamt entzog der Mutter das Sorgerecht für beide Kinder.

Veröffentlicht am: 1. Januar 1970
Kategorie: Familie / Kind