Was tun, wenn der Koffer fehlt

Rainer Sturm, pixelio.de

Rainer Sturm, pixelio.de

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Gerade in der Reisezeit häufen sich in der Verbraucherzentrale Berlin Fragen zu verlorenem oder beschädigtem Reisegepäck. Doch welche Rechte haben Flugreisende eigentlich, wenn das Gepäck beschädigt oder verspätet ist, beziehungsweise gar nicht ankommt? Sollte das Gepäck zwischen Check-in und Ausgabe abhandenkommen, dann haftet die Fluggesellschaft bis zu einem Betrag von 1.350 Euro. Durch einen Aufpreis kann mit der Fluggesellschaft allerdings eine höhere Haftungsobergrenze vereinbart werden. Wichtig für den Reisenden ist, den Verlust durch eine Schadensanzeige am Zielflughafen anzugeben, andernfalls drohen später Beweisschwierigkeiten.

Veröffentlicht am: 4. August 2014
Kategorie: Verbraucher / Recht