Wenn das Herrchen für den Hund haften muss

Nadine Becker iNMotion Fotografie, pixelio.de

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Sie sind des Menschen bester Freund und gehören praktisch zur Familie. Hunde sind des Deutschen liebstes Haustier, die ihren Besitzern täglich viel Freude bereiten. Doch wenn der Hund einem anderen Schaden zufügt, haftet der Halter dafür mit dem Vermögen in unbegrenzter Höhe, gegebenenfalls bis zum finanziellen Ruin. Dabei haftet der Halter sogar unabhängig vom Verschulden des Hundes, da dieser eine potentielle Gefährdung darstellt und somit die Gefährdungshaftung greift. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) weist daher darauf hin, dass eine Hundehalterhaftpflichtversicherung aus diesem Grund durchaus empfehlenswert ist, da sie die Kosten im Schadensfall übernimmt. Die Versicherung leistet bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens aufgetreten sind.

Veröffentlicht am: 1. August 2014