Was ist Inkasso?
Unter Inkasso versteht man den geschäftsmäßigen Einzug von fremden Forderungen. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist in Deutschland nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Mehr lesen unter:www.ormanns-inkasso.de/Was-ist-Inkasso