Was ist Inkasso?

Inkassobüro Marco Ormanns

Inkassobüro Marco Ormanns

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Unter Inkasso versteht man den geschäftsmäßigen Einzug von fremden Forderungen. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist in Deutschland nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. Mehr lesen unter:www.ormanns-inkasso.de/Was-ist-Inkasso

Veröffentlicht am: 26. August 2016
Kategorie: Verbraucher / Recht