Prüfen Sie schon im Sommer Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2017 anstehende Verjährung!

Inkassobüro Marco Ormanns

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Prüfen Sie schon im Sommer Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2017 anstehende Verjährung. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema erspart dem Gläubiger unter Umständen unnötige Gerichtskosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Forderungen die bereits frühzeitig zum Forderungseinzug übergeben werden, können noch im Rahmen eines außergerichtlichen Inkassomahnverfahrens bearbeitet werden. In der Regel werden ca. 70% dieser Vorgänge außergerichtlich abgeschlossen. Forderungen die erst kurz vor Eintritt der Verjährung übergeben werden können nicht mehr im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens bearbeitet werden. In diesen Fällen hemmt nur der kostenpflichtige gerichtliche Mahnbescheidsantrag die Verjährung. Im Zusammenhang mit der Verjährungsproblematik weisst dass Inkassobüro Marco Ormanns darauf hin, dass die Umsetzung des BMG ( Bundesmeldegesetz ) zum 1.11.2015 bei den Einwohnermeldeämtern zu technischen und organisatorischen Umstellungen geführt hat. Aus diesem Grunde verzögern sich derzeit die Rückmeldungen bei Einwohnermeldeamtsanfragen. Es kann hier zu längeren Auskunftszeiten kommen. Es gilt zu beachten, dass Anfragen ohne Geburtsdatum einen manuellen / schriftlichen Weg zum Einwohnermeldeamt nehmen müssen. Dies führt automatisch zu längeren Auskunftszeiten als bei Anfragen mit Geburtsdatum. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie gerne kostenfrei und unverbindlich bei allen Fragen rund um den Forderungseinzug.

Veröffentlicht am: 28. Juni 2017