Inkasso und Forderungsmanagement von werkvertraglichen Forderungen

Beim Inkasso und Forderungsmanagement von werkvertaglichen Forderungen sind wir als Rechtsdienstleister darauf angewiesen, dass die Gläubiger einer Werklohnforderung eine ordentliche Dokumentation vorweisen können. Wir empfehlen unseren Mandanten unbedingt einen schriftlichen Werkvertrag zu schließen und Auftragserweiterungen grundsätzlich schriftlich abzufassen. Auch die Abnahme des Werkes sollte nach Möglichkeit förmlich erfolgen, um anschließende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lassen Sie sich zu dem vorgenannten Themenkomplex kostenfrei und unverbindlich durch unsere Experten beraten.

Veröffentlicht am: 19. November 2018
Kategorie: Bauen / Wohnen