Achtung Verjährung zum 31.12.2016

Inkassobüro Marco Ormanns

Inkassobüro Marco Ormanns

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Zum 31.12.2016 droht die regelmäßige Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2013. Das Inkassoüro Marco Ormanns unterstützt Sie bei der Durchführung von verjährungshemmenden Maßnahmen gegen Ihren Schuldner. Forderungen die bis zum 02.12.2016 an das Inkassounternehmen übertragen werden können noch außergerichtlich bearbeitet werden. Die Verjährung kann in diesen Fällen zb. durch eine Teilzahlung des Gegners gehemmt werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eine Hemmung der Verjährung durch eine vertragliche Vereinbarung zu erreichen. In allen anderen Fällen müßte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Inkassobüro Marco Ormanns berät Sie zu diesem Themenkomplex gerne kostenfrei und unverbindlich.

Veröffentlicht am: 14. November 2016