Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

ArbSchG: Gefährdungsbeurteilung im Betrieb rechtssicher aktualisieren

Gefährdungsbeurteilung im Griff

Gefährdungsbeurteilung im Griff

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Die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Betrieb einfach, schnell und sicher erfüllen. Eine Gefährdungsbeurteilung muss unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter gem. §§ 5, 6 ArbSchG, § 3 BetrSichV und § 3 BGV A1 erstellt werden. Bei Änderungen muss die aktualisiert und angepasst werden. Wenn die Dokumentation lückenhaft ist, dann kann die Berufsgenossenschaft im Ernstfall Ihr Unternehmen in Regress nehmen Das staatliche Amt für Arbeitsschutz könnte auch Bußgelder verhängen, wenn die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Lücken aufweist und nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Legen Sie die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Wartungsplaner fest Der Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb in die Praxis umzusetzen! Die Hoppe Unternehmensberatung entwickelte ein effizientes Werkzeug für ein modernes Gefährdungsbeurteilungs-Management. Mit dem Wartungsplaner besteht die Möglichkeit, alle Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen einfach zu dokumentieren und zu verwalten.
Die Handhabung ist denkbar einfach: Laden Sie sich einfach ein Testversion unter http://www.Wartungsplaner.de herunter. Ihre Gefährdungsbeurteilungen werden übersichtlich verwaltet. Durch die automatische Erinnerung an bevorstehende Prüftermine können Gefährdungsbeurteilungen nicht übersehen werden. Somit haben Sie jederzeit einen klaren Überblick über alle Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation aller vorgeschriebenen Arbeits- und Betriebsmittel in Ihrem Betrieb.
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Veröffentlicht am: 15. April 2014