Sicherer Betriebsstart 2014: Anlagen- und Maschinenprüfungen

Prüftermine vorschriftsmäßig in 2014 einhalten - überwachungsbedürftige Anlagen

Prüftermine vorschriftsmäßig in 2014 einhalten

Prüftermine vorschriftsmäßig in 2014 einhalten

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Das Jahr 2014 beginnt: Ein guter Zeitpunkt für die jährliche wiederkehrende Prüfung von Maschinen und Anlagen.
geprüfte Betriebsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit Regelmäßig geprüfte Betriebsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit und bieten Mitarbeitern einen besseren Schutz vor Unfällen. Auch deswegen schreibt die der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die wiederkehrende Prüfung von Maschinen und Anlagen vor. Laut der BetrSichV muss vor allem der einwandfreie Zustand der Maschinen geprüft werden. Spezifische Prüfhinweise der Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen. Betreiber legt die Prüffristen an überwachungsbedürftigen Anlagen fest Regelmäßige Prüftermine stellen sicher, dass Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden können. Ermittelt werden sie auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Befähigte Personen sind die sachkundige Prüfer Durchführen dürfen wiederkehrende Prüfungen nur »befähigte Personen«.
Art, Umfang und Fristen für Arbeitsmittel Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen für die durchzuführende Person zu ermitteln und festzulegen.

Untersuchungsergebnisse mit einem Prüfprotokoll dokumentieren Die Prüfung gilt als erfolgreich bestanden, wenn alle Betriebsteile geprüft und sämtliche Prüfanforderungen umgesetzt wurden. Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet die Aufzeichnungen vorzuhalten, spätestens bis zum nächsten Prüftermin. Für die Auflistung der Ergebnisse dienen Prüfprotokolle die in der Software Wartungsplaner verwaltet werden.
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Veröffentlicht am: 3. Januar 2014
Kategorie: Sicherheit