Behördenkontrollen - Wenn der Aufsichtsbeamte prüft

Mit dem Wartungsplaner schützen Sie sich vor Haftungsansprüchen!

Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen

Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen

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Veraltete Wartungsprozesse bergen ein hohes Risiko - mit dem Wartungsplaner schützen Sie sich vor Haftungsansprüchen! Der Aufsichtsbeamte prüft - mit dem Wartungsplaner sind auf Kontrollen bestens vorbereitet. Häufige Streitpunkte zwischen Vertragspartnern sind unklar definierte Rechte und Pflichten. Wenn Sie diese nicht eindeutig vertraglich festgelegt haben, können Sie Ihre Rechte nicht geltend machen. Sparen Sie sich Zeit, Geld und Ärger und überprüfen Sie noch heute Ihre Wartungsverträge! Nutzen Sie dazu den Wartungsplaner Wahl der geeigneten „Befähigten Person“ Unsere Beispiele zeigen Ihnen, was Sie bei der Beauftragung einer Befähigten Person beachten müssen. Überwachungsbedürftige Anlagen Bei der Wartung von überwachungsbedürftigen Anlagen müssen Sie strenge Sicherheitsbestimmungen beachten. Behördenkontrollen Der Aufsichtsbeamte prüft - mit dem Wartungsplaner sind auf Kontrollen bestens vorbereite Wartungsplaner: Kostenlose Demoversion ausprobieren http://www.wartungsplaner.de/Download-Wartungsplaner.htm

Veröffentlicht am: 18. Juni 2013
Kategorie: Maschinenbau