Neue Regelungen für den betrieblichen Brandschutz

ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" beachten

Betriebliche Brandschutz unterliegt neuen Regelungen

Betriebliche Brandschutz unterliegt neuen Regelungen

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Der betriebliche Brandschutz unterliegt neuen Regelungen. Es gelten wichtige Änderungen, denn Sie müssen jetzt unter anderem die neu in Kraft getretene ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" beachten. Das bedeutet für Ihr Unternehmen: • Die bisherigen Richtlinien für die Ausrüstung mit Feuerlöschern wurden komplett geändert. • Ab sofort müssen Sie mithilfe der neuen ASR A2.2 sowie einer Gefährdungsbeurteilung die für Ihren Betrieb notwendigen Brandschutzmaßnahmen bestimmen, umsetzen und dokumentieren. Schriftliche Nachweise der gleichwertig getroffenen Maßnahmen Beachten Sie die Neuregelungen jetzt nicht, müssen Sie im Ernstfall schriftlich nachweisen, dass die von Ihnen getroffenen Maßnahmen gleichwertig sind! Jetzt sind Sie als Sicherheitsfachkraft gefordert! Für die Dokumentation sorgt die Wartungsplaner-Software. Auf der Homepage http://www.Wartungsplaner.de befindet sich eine kostenfreie Testversion. Kostenlose Demoversion ausprobieren http://www.wartungsplaner.de/prueffristensoftware/Pruefung-und-Wartung-von-Feuerloeschern-nach-DIN-14406.htm

Veröffentlicht am: 23. Mai 2013
Kategorie: Logistik