Sicherheit von Maschinen und Anlagen

Dokumentation der Prüffristen aus Hersteller- und Betreibersicht unabdingbar

Das Produktsicherheitsgesetz regelt die Belange des Herstellers und die Betriebssicherheitsverordnung die des Betreibers. Beide Gesetze verfolgen jedoch das gleiche Ziel – sichere Maschinen, sichere Betriebsmittel. In der Maschinenrichtlinie beschreibt der Gesetzgeber daher die Mindestanforderungen von Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die bei der Herstellung und dem späteren Betreiben der Maschinen nicht unterschritten werden dürfen. Da sich die gesetzlichen Regelungen untereinander ergänzen, ist ein umfassendes und gleichzeitig auf das Wesentliche fokussiertes Dokumentation der Prüffristen aus Hersteller- und Betreibersicht unabdingbar Für die Dokumentation sorgt die Wartungsplaner-Software. Auf der Homepage http://www.Wartungsplaner.de befindet sich eine kostenfreie Testversion.

Veröffentlicht am: 10. Mai 2013
Kategorie: Software