Urteil: Pfandgebühr auf SIM-Karten und Nichtnutzungsgebühr unzulässig

Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Mobilcom-Debitel geklagt und Recht bekommen: Die Erhebung einer Nichtnutzungsgebühr und einer Pfandgebühr für SIM-Karten ist nicht zulässig. Bei dem Vertrag “Vario 50/Vario 50 SMS T-Mobile” wird nach dreimonatiger Nichtnutzung eine Gebühr erhoben. Auch eine Pfandgebühr für die Nichtrückgabe von deaktivierten SIM-Karten hat sich der Anbieter einfallen lassen.

Veröffentlicht am: 23. Juli 2012
Kategorie: Kommunikation