Kündigung von Mietverträgen kann für vier Jahre formularmäßig ausgeschlossen werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Wohnraummietverträgen die ordentliche Kündigung durch Vereinbarung für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden kann. Als maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Ausschlussfrist gilt dabei der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht der Beginn des Mietverhältnisses. Nach Auffassung des Gerichts kann ein Kündigungsrecht auch formularmäßig ausgeschlossen werden, sofern der Mieter dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Dabei ist eine Orientierung an dem für Staffelmietverträge vorgesehenen Zeitraum durchaus zulässig. Anknüpfungspunkt ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auf den später liegenden Zeitpunkt des Mietbeginns abzustellen, führt zwangsläufig zu einer längeren und damit unangemessenen Bindung. Die Unwirksamkeit der Regelung führt dazu, dass das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Regelungen gekündigt werden kann.

