Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt nicht bindend

Das für die Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers zuständige Finanzamt ist an die arbeitgeberseitig erstellte Lohnsteuerbescheinigung nicht gebunden. Damit wird lediglich ein widerlegbarer Beweis für die Einkommensteuerveranlagung geschaffen, an deren Inhalt die Finanzbehörde bei der Veranlagung nicht gebunden ist. Mit dieser Begründung wurde bei einem Arbeitnehmer die zwar von seinem Arbeitgeber bescheinigte, aber nicht einbehaltene und dem Finanzamt auch nicht angemeldete Lohnsteuer bei seiner Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt.

