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Auch in einem Produktionsbetrieb ist die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen nach geltenden EU-Richtlinien ein aktuelles Thema - grundsätzlich sind nachstehende Fälle zu betrachten:
1. Beschaffung von neuen Anlagen und Systemen von externen Herstellern
Das Augenmerk liegt auf der Abnahmeprozedur, d.h. der Prüfung, ob und inwieweit den Anforderungen der Richtlinien genüge getan wurde - „Sicherheit“ und „Technische Dokumentation“ sind hier die Stichworte. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, schon in der Planungsphase von neuen Maschinen und Produktionsein-richtungen, als z.B. im Pflichten- oder Lastenheft auf die wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit der
CE-Kennzeichnung nochmals hinzuweisen und die Unterlagen, die nicht nach Richtlinie zum Lieferumfang gehören, explizit einzufordern (Gefahrenanalyse, Prüfprotokolle, etc.). Denn diese Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt, bei einem Umbau der Maschine oder Anlage, wichtig werden – siehe Punkt 3.
2. Eigenverantwortliche Herstellung von neuen Anlagen und Systemen
In diesem Falle ist der Produktionsbetrieb Hersteller und Betreiber in einer Person und hat somit die Prozedur des CE-Konformitätsverfahrens durchzuführen.
- Normen- und Richtlinienrecherche
- Gefahrenanalyse
- Durchführung aller relevanten Prüfungen
- Erstellung der Technischen Dokumentation und ggf. deren Übersetzung
- Ausstellung der Konformitätserklärung und Anbringung des CE-Zeichens
3. Umbau und Erweiterung von vorhandenen Produktionseinrichtungen
Handelt es sich bei dem Umbau oder der Erweiterung um eine wesentliche Änderung der Eigenschaften der Maschine, so gilt die unter Punkt 2 beschriebene Prozedur entsprechend.
4. Verkettung von Anlagen und Systemen
Werden mehrere Anlagen/Maschinen/Systeme zu einer Fertigungszelle oder Fertigungslinie miteinander „verbunden“, so handelt es sich hierbei um eine „Verkettete Einrichtung“ im Sinne der Maschinenrichtlinie. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei den „Einzelmaschinen“ um neue Maschinen, alte Maschinen oder einem entsprechenden Mix handelt. Diese „Verkettete Einrichtung“ ist CE-kennzeichnungspflichtig und es gilt die unter Punkt 2 beschriebene Prozedur entsprechend.
Oftmals sind in einem Produktionsbetrieb die notwendigen Ressourcen und auch das erforderliche Wissen für die Durchführung eines CE-Konformitätsverfahrens nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Hier ist das „Outsourcing“ dieser Leistungen an einen externen Dienstleister ein gangbarer Weg.
Wir unterstützen Firmen schon in der Planungsphase von neuen Maschinen und Produktionseinrichtungen, z.B. bei der Erstellung des Pflichten-/oder Lastenheftes. Im Folgenden übernehmen wir dann die Aufgabe, das Projekt als Verantwortliche rund um das Thema CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz zu betreuen. Hierzu gehört dann unter anderem auch das Zulieferermanagement, d.h. wir sind bereits in der Phase, in der die einzelnen Maschinen und Anlagen noch in der Konstruktions- und Aufbauphase beim Hersteller sind, begleitend tätig und können so bereits im Vorfeld die Weichen für eine richtlinienkonforme Ausführung stellen.
Im Falle der „Verketteten Einrichtung“ analysieren und dokumentieren wir die Schnittstellen zwischen den einzelnen Anlagenteilen, prüfen die Dokumentation und die Sicherheit der Einzelmaschinen und erstellen eine übergeordnete Gesamtbetriebsanleitung. Der Betreiber ist anschließend nur noch gefordert, die von uns vorbereitete Konformitätserklärung für seine Produktionsanlage zu unterzeichnen und das CE-Zeichen anzubringen.
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