Prüfen Sie schon im Sommer Ihre offenen Forderungen auf anstehende Verjährung
Prüfen Sie schon im Sommer Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2015 anstehende Verjährung. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema erspart dem Gläubiger unter Umständen unnötige Gerichtskosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Forderungen die Frühzeitig zum Forderungseinzug übergeben werden, können noch im Rahmen eines außergerichtlichen Inkassomahnverfahrens bearbeitet werden. In der Regel werden ca. 70% dieser Vorgänge außergerichtlich abgeschlossen. Forderungen die erst kurz vor Eintritt der Verjährung übergeben werden können nicht mehr im Rahmen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens bearbeitet werden. In diesen Fällen unterbricht nur der kostenpflichtige gerichtliche Mahnbescheidsantrag die Verjährung.