Offenes Ohr für den Nachbarn oder einseitig beschnittene Prachtbäume auf Ihre Rechnung

Wolfgang Dirscherl, pixelio.de

Wolfgang Dirscherl, pixelio.de

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Für alle Hauseigentümer und die, die es werden wollen, bietet der folgende aktuelle Fall Aufschluss darüber, welche Rechte Hausbesitzer mit dem entsprechenden Grundstück gegenüber ihrem Nachbar besitzen und welche Pflichten man im Gegenzug bei übergreifendem Baum- und Pflanzenwuchs gewährleisten muss.

Veröffentlicht am: 31. Juli 2014
Kategorie: Verbraucher / Recht