Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Der Anspruch auf Weihnachtsgratifikation kann davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zur Zeit der Auszahlung ungekündigt fortbesteht. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Arbeitnehmerin, in deren Arbeitsvertrag der Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis ausgeschlossen war. Entscheidend ist der mit der Zuwendung verfolgte Zweck. Wird ausschließlich an den Bestand des Arbeitsverhältnisses angeknüpft, hält eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers der Inhaltskontrolle stand.

Veröffentlicht am: 15. Juni 2012