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S.E.I. berät als neutraler Treuhänder Software- u. HighTech-Hersteller, Grosskunden aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, um die IT-Betriebs-bereitschaft zu erhalten, das Urheberrecht zu wahren u. das IT-Haftungsrisiko der Geschäftsführung zu reduzieren.

Software ESCROW International GmbH (S.E.I.)

Bundeskanzlerplatz 2-10
D-53113Bonn

Tel.:
+49 (228) 2673-161
Fax:
+49 (2684) 6427
Web:
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Die Firmenzentrale hat ihren Sitz in Bonn, Bundeskanzlerplatz.
Das Unternehmen ist ohne ausländische oder externe Beteiligung finanziert und wird von deutschem Management geführt, das langjährige nationale und internationale Management Erfahrung in der Geschäftsleitung von Computerkonzernen besitzt.

Das Management verfügt außerdem über mehr als zwölf Jahre Erfahrung im nationalen und internationalen Escrow-Markt und hat das Software Escrow Verfahren in Deutschland seit 1995 mit eingeführt.

Weltweite Zusammenarbeit mit anderen ESCROW Gesellschaften und Fachanwälten einer renommierten international tätigen Rechtsanwaltskanzlei im Bereich IT- und Kommunikationsrecht. Im Schlichtungsfall arbeiten wir mit der Schlichtungs-stelle der DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Infor-matik) zusammen, Büro Professor Dr. Jürgen W. Goebel, Bad Homburg.

Für ESCROW Verträge in der jeweiligen Landessprache und nach dem jeweiligen Landesrecht in Osteuropa, darunter Russische Föderation, Polen, Ungarn und die Tschechische Republik arbeitet Software ESCROW International GmbH zusammen mit dem Rechtsanwaltsbüro für IT- und Medienrecht
Dr. GRAEFE in München, Theresienstrasse 6.

Das Software Escrow Verfahren wird seit ca. 25 Jahren in den USA und UK von Softwarehäusern und Großkunden angewandt. In Deutschland wurde das Verfahren 1995 eingeführt.

Software ESCROW International GmbH
agiert als neutrale Institution treuhänderisch für Software- und Hochtechnologie-Hersteller und deren Anwender im Bereich der Hinterlegung von Software Quellencodes und Komponenten der Hochtechnologie zum Schutze von Investitionen in Software und anderen Hochtechnologie-Komponenten, um die Betriebsbereitschaft von Software Prozessen im Unternehmen des Anwenders zu sichern, das Urheberrecht des Herstellers zu wahren und das Haftungsrisiko der Geschäftsführung für den IT-Bereich des Anwenders zu vermeiden.


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