
die elektronische Signatur
Im Rahmen des Aufbaus des Public Key Service der Deutsche Telekom AG (DTAG) werden in allen Bundesländern zertifizierte Registrierungspunkte (RP) eingerichtet. Über die Ausgabe der elektronischen Signaturkarten hinaus sollen über die Registrierungspunkte auch Produkte und Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit angeboten werden. Aus diesem Grunde bietet die „ESG Die Elektronische Signatur GmbH“, Marl, “ eine Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten an.
Denn unsere RP`s müssen in allen Dingen beraten können und unsere Standarts erfüllen.
Denn...
Der Einsatz von Managementapplikationen zur Generierung der gesetzeskonformen
Geschäftsabwicklung via Internet mit Schnittstellen zum Intranet bringt die vom Gesetzgeber geforderte oder gewünschte Rechtssicherheit.
Mit dem Einsatz von sicheren und gesetzlich gültigen webfähigen Applikationen
im Bereich des E-Governments, des E-Business (mit den Unterbereichen Justiz,
Gesundheitswesen u.a.) und des E-Commerce für die kommunalen, Landes-
und Bundes-Verwaltungseinheiten, Wirtschaftsunternehmen sowie die Bürger
wird ein schlankes Management mit optimiertem Workflow bei einer 24 Stunden Online-Verfügbarkeit generiert.
Die Schaffung von Sicherheitsstandards (E-Security) und die Verwendung
der rechtskonformen Applikationen rund um die Anwendungen der qualifizierten sowie fortgeschrittenen elektronischen Signaturen bei Geschäftsvorgängen bringen schon nach kurzer Zeit die gewünschte Amortisierung der getätigten Investitionen.
qualifizierten und fortgeschrittenen elektronischen Signaturen,
schaffen derzeit ein Alleinstellungsmerkmal.
Die geschaffenen und umgesetzten Sicherheitsstandards erfordern
das deutschlandweite Standardisieren des Einsatzes (bei entsprechende Ausbildung und Fortbildung) der bestellten Datenschutzbeauftragten.
Unsere Ziele sind:
• Aufbau, Genehmigung, Zertifizierung und Durchführung von Tätigkeiten einer
Registrierungsstelle ESG GmbH in Potsdam – Zweigstelle Neugründung
• Breite Einführung der elektronischen Signaturen sowohl bei den Verwaltungen, Wirtschaftsunternehmen als auch den Bürgern
• Markterschließung für die gesetzeskonformen Produkte
• Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen
• Forschung und Entwicklung Neuer Produkte (elektronische steuerliches Abrechnungssystem – Finanz-Amt EU (Cash-Back)
• Einsatz von geschulten und gesetzlich geprüften Mitarbeitern im Bereich
des Datenschutzes und der Datensicherheit bei mittelständischen
Wirtschaftsunternehmen
• Standardisierung der Ausbildung und des Einsatzes der externen und internen
Datenschutzbeauftragten (DSB) in mittelständischen Unternehmen
• Dauerhafte Aus- und Fortbildung im Bereich der E-Security, IT-Security
• Schlankes Management mit optimiertem Workflow
Wachstumsmöglichkeiten definieren sich wie folgt:
• Aufbau von strategischen Allianzen, bundesweit und EU-weit
• Bildung von Partnerschaften
• Gründung neuer Gesellschaften im EU-Ausland ...
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Lösungen - Elektronische Signatur
Mir der elektronischen Signatur lassen sich Arbeitsprozesse optimieren und elektronisch rechtskräftige Geschäfte tätigen, denn die elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt.
Von der E-Mail Signatur bis hin zum Abschluss von Geschäften mit der qualifizierten elektronischen Signatur können wir jeden dieser Vorgänge abbilden.
Für jeden Ihrer Anwendungsfälle finden wir mit Ihnen zusammen die richtige Lösung.
Wollen Sie die elektronische Signatur einsetzen? Nehmen Sie Kontakt mit uns oder mit einem unserer Partner auf.
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Informationen
Auf Basis einer EU-Richtlinie von 1999 sind alle Mitgliedsstaaten angehalten die Vorraussetzungen für eine grenzüberschreitende, rechtskräftige elektronische Signatur zu schaffen. Dieses ist im deutschen Gesetz mit dem Signaturgesetz „SigG“ und der Signaturverordnung „SigV“, sowie Anpassungen im BGB § 126a geschehen. Durch diese Vorschriften hat der Gesetzgeber in Deutschland den Weg für die qualifizierte elektronische Signatur bereitet.
Die Technik der qualifizierten elektronische Signatur beruht auf allgemein anerkannten sicheren Verfahren und Algorithmen , welche durch die Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, überwacht werden. Aufgrund eines qualifizierten Zertifikates, welches die Identifikation einer Person belegt, wird eine einmalige elektronische Signatur für diese Person erstellt. Die identifizierte Person ist im alleinigen Besitz dieser qualifizierten elektronischen Signatur.
Mit dem Einsatz sicherer Verfahren und Produkten, durch die Aufsichtsbehörde geprüft, kann diese Signatur nun dazu benutzt werden elektronische Dokumente rechtskräftig zu unterzeichnen. Sofern Formvorschriften keine bestimmte Schriftform vorgeben, ist sie auf den kompletten elektronischen Schriftverkehr rechts- und beweiskräftig anwendbar. ...
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