Das Unternehmen DEKRA Machinery & Equipment GmbH ist Ihr Partner rund um die Themen CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz. Es unterstützt seit vielen Jahren Firmen im Maschinen- und Anlagenbau sowie Produktionsbetriebe bei der Umsetzung der aktuellen Richtlinien.

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CE-Kennzeichnung + Arbeitsschutz
Unterstützung von Firmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau, sowie Produktionsbetrieben, bei der Umsetzung der aktuellen EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Betriebssicherheits-verordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.)
- Projektmanagement
Pflichtenhefterstellung
Projektplanung
Projektü
berwachung
Bauleitung
Zuliefermanagement
Strukturierung/Pflege firmeninterner Dokumentation
- CE-Kennzeichnung
Beratung
Normen- und Richtlinienrecherche
Gefahrenanalyse
Erstellung der Technischen Dokumentation
- Betriebssicherheitsverordnung
Beratung
Prüfung und Dokumentation des Altmaschinenbestandes
Erstellung und Überarbeitung der vorhandenen Dokumentation
- Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsanweisungen
Explosionsschutzdokument
- Dokumentation
Betriebsanleitungen
Bedienungsanleitungen
Wartung- und Instandhaltungsanleitungen
Online-Dokumentation
Übersetzungen
Von der IHK-Pforzheim öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Steuerungstechnik im Maschinenbau
Abgerundet wird unser Leistungsspektrum mit einem Angebot von Seminaren, Schulungen und Workshops zu den Themen Arbeitsschutz, CE-Kennzeichnung, Gefahrenanalyse und Technische Dokumentation. Die Seminare finden entweder in unserem Hause oder beim Kunden statt, die Workshops ausschließlich beim Kunden, da hier an Hand von konkret vorhandenen Maschinen oder Anlagen gearbeitet wird. Darüber hinaus sind wir mit unseren Seminaren für verschiedene Institutionen und Organisationen tätig (z.B. FTU Karlsruhe, IHK, TÜV, VDI, usw.).
Zum 01.07.2006 wurde die Seminarreihe um nachstehende Themen erweitert und gleichzeitig in ein eigenständiges Schulungszentrum, die TAM Technische Akademie Maulbronn, ausgegliedert.
- Rechtliche Aspekte im Bereich CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz
- Produkthaftung
- Qualitätsmanagement
- Projektmanagement
- EMV
- Technische Übersetzungen
Zum November 2006 haben wir ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und dieses nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizieren lassen. Damit gehören wir zu den Vorreitern bei den Dienstleistern im Bereich „CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz“.
Wir sehen dies als Ansporn und Verpflichtung zugleich, um seinen Kunden auch in Zukunft mit seinem erfahrenen Team und seinem umfangreichen Know-how mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Man wird weiterhin bestrebt sein, seine Kunden bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß den einschlägigen EG-Richtlinien und nationalen Verordnungen im Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit als kompetenter Partner zu unterstützen. ...
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CE-Kennzeichnung in einem Produktionsbetrieb
Auch in einem Produktionsbetrieb ist die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen nach geltenden EU-Richtlinien ein aktuelles Thema - grundsätzlich sind nachstehende Fälle zu betrachten:
1. Beschaffung von neuen Anlagen und Systemen von externen Herstellern
Das Augenmerk liegt auf der Abnahmeprozedur, d.h. der Prüfung, ob und inwieweit den
Anforderungen der Richtlinien genüge getan wurde - „Sicherheit“ und „Technische Dokumentation“ sind hier die Stichworte. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, schon in der Planungsphase von neuen Maschinen und Produktionsein-richtungen, als z.B. im Pflichten- oder Lastenheft auf die wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit der
CE-Kennzeichnung nochmals hinzuweisen und die Unterlagen, die nicht nach Richtlinie zum Lieferumfang gehören, explizit einzufordern (Gefahrenanalyse, Prüfprotokolle, etc.). Denn diese Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt, bei einem Umbau der Maschine oder Anlage, wichtig werden – siehe Punkt 3.
2. Eigenverantwortliche Herstellung von neuen Anlagen und Systemen
In diesem Falle ist der Produktionsbetrieb Hersteller und Betreiber in einer Person und hat somit die Prozedur des CE-Konformitätsverfahrens durchzuführen.
- Normen- und Richtlinienrecherche
- Gefahrenanalyse
- Durchführung aller relevanten Prüfungen
- Erstellung der Technischen Dokumentation und ggf. deren Übersetzung
- Ausstellung der Konformitätserklärung und Anbringung des CE-Zeichens
3. Umbau und Erweiterung von vorhandenen Produktionseinrichtungen
Handelt es sich bei dem Umbau oder der Erweiterung um eine wesentliche Änderung der Eigenschaften der Maschine, so gilt die unter Punkt 2 beschriebene Prozedur entsprechend.
4. Verkettung von Anlagen und Systemen
Werden mehrere Anlagen/Maschinen/Systeme zu einer Fertigungszelle oder Fertigungslinie miteinander „verbunden“, so handelt es sich hierbei um eine „Verkettete Einrichtung“ im Sinne der Maschinenrichtlinie. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei den „Einzelmaschinen“ um neue Maschinen, alte Maschinen oder einem entsprechenden Mix handelt. Diese „Verkettete Einrichtung“ ist CE-kennzeichnungspflichtig und es gilt die unter Punkt 2 beschriebene Prozedur entsprechend.
Oftmals sind in einem Produktionsbetrieb die notwendigen Ressourcen und auch das erforderliche Wissen für die Durchführung eines CE-Konformitätsverfahrens nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Hier ist das „Outsourcing“ dieser Leistungen an einen externen Dienstleister ein gangbarer Weg.
Wir unterstützen Firmen schon in der Planungsphase von neuen Maschinen und Produktionseinrichtungen, z.B. bei der Erstellung des Pflichten-/oder Lastenheftes. Im Folgenden übernehmen wir dann die Aufgabe, das Projekt als Verantwortliche rund um das Thema CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz zu betreuen. Hierzu gehört dann unter anderem auch das Zulieferermanagement, d.h. wir sind bereits in der Phase, in der die einzelnen Maschinen und Anlagen noch in der Konstruktions- und Aufbauphase beim Hersteller sind, begleitend tätig und können so bereits im Vorfeld die Weichen für eine richtlinienkonforme Ausführung stellen.
Im Falle der „Verketteten Einrichtung“ analysieren und dokumentieren wir die Schnittstellen zwischen den einzelnen Anlagenteilen, prüfen die Dokumentation und die Sicherheit der Einzelmaschinen und erstellen eine übergeordnete Gesamtbetriebsanleitung. Der Betreiber ist anschließend nur noch gefordert, die von uns vorbereitete Konformitätserklärung für seine Produktionsanlage zu unterzeichnen und das CE-Zeichen anzubringen.
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CE-Konformitätsverfahren nach EG-Richtlinien
Das Konformitätsverfahren besteht aus nachstehenden Modulen:
- Richtlinien- und Normenrecherche
- Gefahrenanalyse
- Erstellung der Dokumentation und ggf. Übersetzung in die Landessprache(n) des Verwendungslandes
- Ausstellung der Konformitätserklärung und Anbringung des CE-Zeichens
1. Richtlinien- und Normenreche
rche
Grundlage des Konformitätsverfahrens ist eine Richtlinienrecherche. Der Hersteller
stellt hiermit fest, ob und inwieweit sein Produkt einer oder mehreren Richtlinien
unterliegt. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie Anwendung findet, ist der
Hersteller berechtigt und verpflichtet, eine CE-Kennzeichnung durchzuführen. Die
mit geltenden Normen als Ergebnis der Normenrecherche geben dem Hersteller ein
Werkzeug an die Hand, um die grundlegenden Anforderungen der Richtlinien zu
erfüllen.
2. Gefahrenanalyse
Bei der Gefahrenanalyse werden die möglichen Gefährdungen an der Maschine
ermittelt. Ziel der Gefahrenanalyse ist es, Gefährdungen zu identifizieren, zu
bewerten und durch Maßnahmen zu verhindern bzw. zu verringern. Leitsätze zur
Durchführung einer Gefahrenanalyse sind in den Normen EN 1050 (Leitsätze zur
Risikobeurteilung) und EN 954-1 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil
1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze) festgehalten.
Die Gefahrenanalyse beinhaltet folgende Faktoren:
- Identifizierung der Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen
- Einschätzung der Höhe der Gefährdung
- Dokumentieren von Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verringerung der Gefährdung
- Identifizierung der Restgefahren
Bei der Identifizierung der Gefährdungen ist die Maschine, der Bediener sowie die
Umgebung der Maschine mit einzubeziehen. Nachdem die Gefährdungen identifiziert
wurden, muss jede Gefährdung für sich betrachtet und für diese Gefährdung eine
Risikobewertung durchgeführt werden.
Bei der Risikobewertung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- das Ausmaß des möglichen Schadens und
- die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Schaden eintritt, abhängig von
- der Häufigkeit und der Dauer, in der sich eine Person im Gefahrenbereich aufhält,
- der Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintritt,
- der Beurteilung der Möglichkeit, die Gefährdung zu erkennen und dieser auszuweichen.
Die Rangfolge der Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verringerung von Gefährdungen ist vorgegeben.
a) Konstruktive Maßnahmen
b) Schutzmaßnahmen ( z.B. feststehende Schutzeinrichtungen )
c) Beschreibung und Dokumentation von Restgefahren
3. Dokumentation
Richtlinienabhängig sind grundlegende Forderungen an die zu erstellende Dokumentation vorgegeben. So schreibt die Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung vor, in der nachstehende Kapitel zu beschreiben sind:
- Sicherheitshinweise
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Transport, Aufbau und Montage
- Inbetriebnahme
- Bedienung
- Fehlerbehandlung
- Wartung und Instandhaltung
- Abbau und Entsorgung
Zudem muss die Dokumentation im Falle des Exports innerhalb des EWR in der/den
Landesprache(n) des Verwendungslandes vorliegen.
Anhang zu der Betriebsanleitung:
- Unterlagen Elektrik (Schaltpläne, Programmdokumentation, Stücklisten, etc.)
- Unterlagen Mechanik (Zeichnungen, Stücklisten, Ersatzteil-/Verschleißteillisten, etc.)
- Unterlagen Pneumatik/Hydraulik (Pneumatik-/Hydraulik-Schemata)
- Unterlagen Zulieferer (Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Zeichnungen, etc.)
4. Konformitätserklärung und Anbringung des CE-Zeichens
Der Hersteller bestätigt die Konformität seines Produkts – das Ergebnis des Konformitäts-verfahrens – durch die Konformitätserklärung und das Anbringen des CE-Zeichens an seinem Produkt.
Quellen:
1.) EN954-1 – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen, Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze; Ausgabe: EN 954-1:1996/AC:1997
2.) EN 1050 – Leitsätze zur Risikobeurteilung; Ausgabe EN 1050:1996
3.) Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Maschinen
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Gesamte Leistungsbeschreibung
1. Projektmanagement
- Beratung im Bereich Rationalisierung und Automatisierung
- Konzeption komplexer Anlagen und Systeme
- Projektplanung, Pflichtenhefterstellung, Zulieferermanagement, Terminplanung etc.
- Projektkoordination, Projektüberwachung, Bauleitung
2. CE-Kennzeichnung
- Richtlinien- und Normenr
echerche
- Gefahrenanalyse
- Sicherheitstechnischen Überprüfung der Maschine
- Erstellung der Betriebsanleitung
3. Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und Arbeitsschutzgesetz
- Analyse des Istzustandes
- Erarbeitung eines Konzeptes zur Erreichung der Sollzustandes
- Sicherheitstechnische Überarbeitung der vorhandenen Anlagen und Maschinen
- Überarbeitung von Betriebsanleitungen
- Erstellung von Arbeitsanweisungen
- Unterweisung des Personals
4. Technische Dokumentation
- Erstellung von Betriebsanleitungen
- Erstellung von Bedienungsanleitungen
- Erstellung von Handbüchern
- Online-Dokumentation
- Elektro-Dokumentation (CAD-Systeme ELCAD, EPLAN)
- Mechanik-Dokumentation (CAD-System ME10)
- Revision vorhandener Technischer Dokumentationen
- Übersetzung - Englisch, Französisch, Spanisch und andere
5. Aufbau und Organisation einer firmeninternen Dokumentation
- Beratung zur Strukturierung und Pflege
- Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen
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Marktüberwachung in Europa - CE-Kennzeichnung und Arbeitsschutz
Seit 1995 ist die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie Pflicht in Europa. Ab diesem Datum durften Neumaschinen nur nach ordnungsgemäß durchgeführtem Konformitätsverfahren in Verkehr gebracht werden. Dieses wurde dokumentiert durch die Ausstellung einer Konformitätserklärung und die Anbringung des CE-Zeichens.
Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt
auch
- für Maschinen, neu oder gebraucht, die aus Drittländern - alle Länder außerhalb des EWR - importiert und zum ersten Mal innerhalb des EWR in Verkehr gebracht werden,
- für Gebrauchtmaschinen, die nach dem Jahr 1995 umgebaut und wesentlich verändert wurden.
Grundgedanke der seinerzeit verabschiedeten EU-Richtlinien war die europaweite Standardisierung der Sicherheit. Es wurde davon ausgegangen, mit den Richtlinien den Herstellern ein Werkzeug an die Hand zu geben, um die Konstruktion und Herstellung von sicheren Erzeugnissen zu gewährleisten.
Eine Schätzung von Experten hat aber ergeben, dass die Durchführung eines ordnungsgemäßen Konformitätsverfahrens und damit verbundener CE-Kennzeichnung bei bis zu 80 % der untersuchten Fälle gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Mängel ziehen sich durch sämtliche Module des Konformitätsverfahrens. Von einer ungenügenden Normen- und Richtlinienrecherche, über das Fehlen einer Gefahrenanalyse, bis hin zur unvollständigen oder nicht vorhandenen Betriebsanleitung.
Das Ergebnis der Studie war so alarmierend, dass innerhalb der EU über entsprechende Konsequenzen beraten wurde. Am Ende dieser Beratungen stand die Verschärfung der „Marktüberwachung in Europa“.
Seit Oktober 2002 sind alle nationalen Kontrollorgane - in Deutschland sind dies die Gewerbeaufsichtsämter - aufgefordert, innerhalb der Betriebe verstärkt zu kontrollieren. Schwerpunkt der Kontrollen ist die Prüfung von Maschinen und Anlagen auf Richtlinienkonformität.
Für Hersteller und Produktionsbetriebe bedeutet dies, dass sämtliche Maschinen und andere Produkte, die einer EU-Richtlinie unterliegen, auf Richtlinienkonformität überprüft und gegebenenfalls nachzertifiziert werden sollten.
Um hier eine bessere europaweite Zusammenarbeit der nationalen Kontrollorgane zu gewährleisten, wurde ein internetgestütztes Kommunikationsportal eingerichtet – das ICSMS. Nähere Informationen zur Aufgabe und zur Arbeit des ICSMS unter www.icsms.de.
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